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   VGH Bayern, 16.12.2005 - 7 ZB 05.2645   

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https://dejure.org/2005,32039
VGH Bayern, 16.12.2005 - 7 ZB 05.2645 (https://dejure.org/2005,32039)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.12.2005 - 7 ZB 05.2645 (https://dejure.org/2005,32039)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - 7 ZB 05.2645 (https://dejure.org/2005,32039)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2013 - 4 A 1913/11

    Klage gegen Atomwaffenlagerung in Büchel bleibt ohne Erfolg

    - 7 ZB 05.2645 -, juris.
  • VGH Bayern, 16.07.2021 - 19 ZB 18.1022

    Ausweisung eines Ausländers wegen Wiederholungsgefahr und aus generalpräventiven

    Gegenstand des Berufungszulassungsverfahrens nach § 124a VwGO als eines Zwischenverfahrens kann daher allein der Streitgegenstand der erstinstanzlichen Entscheidung sein; nur hierzu können Zulassungsgründe dargelegt und geprüft werden (vgl. BayVGH, B.v. 16.12.2005 - 7 ZB 05.2645 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - 11 N 50.07

    Waldumwandlungsgenehmigung: Verlust der Waldeigenschaft durch Verlichtung einer

    Gegenstand des Berufungszulassungsverfahrens nach § 124a VwGO als eines Zwischenverfahrens kann daher allein der Streitgegenstand der erstinstanzlichen Entscheidung sein; nur hierzu können Zulassungsgründe dargelegt und geprüft werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 7 ZB 05.2645 -, BayVBl. 2006, 470, zitiert nach Juris, dort Rn. 5, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2007 - 6 A 927/05

    Antrag auf Ermäßigung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl aus Altersgründen im

    Streitgegenstand des Berufungszulassungsverfahrens als eines Zwischenverfahrens ist allein der Streitgegenstand der erstinstanzlichen Entscheidung, vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 16. Dezember 2005, - 7 ZB 05.2645 -, BayVBl 2006, 470f, weshalb der vom Kläger in erster Instanz nicht gestellte Hilfsantrag nicht erstmals im Zulassungsverfahren gestellt werden kann.
  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 12 ZB 08.3069

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Im Übrigen wäre eine - hier nicht vorgenommene - Klageänderung im Zulassungsverfahren unzulässig (vgl. BayVGH vom 16.12.2005 NJOZ 2006, 2134/2135; Roth in Posser/Wolff, VwGO, 1. Aufl. 2008, RdNr. 57 zu § 124a m.w.N.).
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